-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
zurück zum Seitenanfang
Gesamter Inhalt (8689)
BPOL-Texte (8689)
A. Verfassungs- und Völkerrecht (503)
B. Allgemeines Verwaltungsrecht (376)
C. Polizeirecht (2389)
D. Verwaltungszwang (81)
E. Strafrecht (939)
F. Strafverfahrens- und Ordnungswidrigkeitenrecht (1692)
F 01 Strafprozessordnung (738)
Erstes Buch Allgemeine Vorschriften (262)
Erster Abschnitt Sachliche Zuständigkeit der Gerichte (8)
Zweiter Abschnitt Gerichtsstand (18)
§ 7 Gerichtsstand des Tatortes (1)
§ 8 Gerichtsstand des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes (1)
§ 9 Gerichtsstand des Ergreifungsortes (1)
§ 10 Gerichtsstand bei Auslandstaten auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen (1)
§ 10 a Gerichtsstand bei Auslandstaten im Bereich des Meeres (1)
§ 11 Gerichtsstand bei Auslandstaten exterritorialer Deutscher und deutscher Beamter (1)
§ 11 a Gerichtsstand bei Auslandstaten von Soldaten in besonderer Auslandsverwendung (1)
§ 12 Zusammentreffen mehrerer Gerichtsstände (1)
§ 13 Gerichtsstand bei zusammenhängenden Strafsachen (1)
§ 13 a Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof (1)
§ 14 Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (1)
§ 15 Gerichtsstand kraft Übertragung bei Hinderung des zuständigen Gerichts (1)
§ 16 Prüfung der örtlichen Zuständigkeit; Einwand der Unzuständigkeit (1)
§§ 17 und 18 (weggefallen) (1)
§ 19 Zuständigkeitsbestimmung bei Zuständigkeitsstreit (1)
§ 20 Untersuchungshandlungen eines unzuständigen Gerichts (1)
§ 21 Befugnisse bei Gefahr im Verzug (1)
Dritter Abschnitt Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen (12)
Vierter Abschnitt Aktenführung und Kommunikation im Verfahren (8)
Abschnitt 4 a Gerichtliche Entscheidungen (7)
Abschnitt 4 b Verfahren bei Zustellungen (7)
Fünfter Abschnitt Fristen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (7)
Sechster Abschnitt Zeugen (31)
Siebter Abschnitt Sachverständige und Augenschein (32)
Achter Abschnitt Ermittlungsmaßnahmen (57)
Neunter Abschnitt Verhaftung und vorläufige Festnahme (36)
Abschnitt 9 a Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung (6)
Abschnitt 9 b Vorläufiges Berufsverbot (2)
Zehnter Abschnitt Vernehmung des Beschuldigten (6)
Elfter Abschnitt Verteidigung (24)
Zweites Buch Verfahren im ersten Rechtszug (183)
Drittes Buch Rechtsmittel (73)
Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens (19)
Fünftes Buch Beteiligung des Verletzten am Verfahren (55)
Sechstes Buch Besondere Arten des Verfahrens (45)
Siebentes Buch Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens (67)
Achtes Buch Schutz und Verwendung von Daten (33)
F 01.1 StrafAktEinV (11)
F 01.2 DokErstÜbV (10)
F 03 Gerichtsverfassungsgesetz (38)
F 04 Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (29)
F 05 Jugendgerichtsgesetz (23)
F 06 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (188)
F 06.1 BußAktÜbV (9)
F 07 Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (100)
F 09 Indemnität und Immunität (9)
F 10 IRG (263)
F 11 Geldwäschegesetz (41)
F 12.1 Grenzüberschreitender Bargeldverkehr (13)
F 12.2 Zollfahndungsdienstgesetz (44)
F 13 Zollverwaltungsgesetz (13)
F 14 BZRG (109)
F 15 Strafvollzugsgesetz (25)
F 16 Gesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote (13)
F 17 EUStAG (16)
G. Verkehrsrecht (872)
H. Bürgerliches Recht (448)
J. Öffentliches Dienstrecht (1389)
Vorgang läuft - bitte warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
BPOL-Texte
→
F. Strafverfahrens- und Ordnungswidrigkeitenrecht
→
F 01 Strafprozessordnung
→
Erstes Buch Allgemeine Vorschriften
→
Zweiter Abschnitt Gerichtsstand
Strafprozessordnung | Zweiter Abschnitt Gerichtsstand
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO Zweiter Abschnitt Gerichtsstand
Strafprozessordnung | § 7 Gerichtsstand des Tatortes
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 7 Gerichtsstand des Tatortes (1) Der Gerichtsstand ist bei dem Gericht begründet, in dessen Bezirk die Straftat begangen ist. (2) 1Wird die Straftat durch den Inhalt einer...
Strafprozessordnung | § 8 Gerichtsstand des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 8 Gerichtsstand des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes (1) Der Gerichtsstand ist auch bei dem Gericht begründet, in dessen Bezirk der Angeschuldigte zur Zeit der Erhebung der ...
Strafprozessordnung | § 9 Gerichtsstand des Ergreifungsortes
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 9 Gerichtsstand des Ergreifungsortes Der Gerichtsstand ist auch bei dem Gericht begründet, in dessen Bezirk der Beschuldigte ergriffen worden ist.
Strafprozessordnung | § 10 Gerichtsstand bei Auslandstaten auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 10 Gerichtsstand bei Auslandstaten auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen (1) Ist die Straftat auf einem Schiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, außerhalb des G...
Strafprozessordnung | § 10 a Gerichtsstand bei Auslandstaten im Bereich des Meeres
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 10 a Gerichtsstand bei Auslandstaten im Bereich des Meeres Ist für eine Straftat, die außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes im Bereich des Meeres begangen wird, ein ...
Strafprozessordnung | § 11 Gerichtsstand bei Auslandstaten exterritorialer Deutscher und deutscher Beamter
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 11 Gerichtsstand bei Auslandstaten exterritorialer Deutscher und deutscher Beamter (1) 1Deutsche, die das Recht der Exterritorialität genießen, sowie die im Ausland angestel...
Strafprozessordnung | § 11 a Gerichtsstand bei Auslandstaten von Soldaten in besonderer Auslandsverwendung
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 11 a Gerichtsstand bei Auslandstaten von Soldaten in besonderer Auslandsverwendung Wird eine Straftat außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes von Soldatinnen oder Sol...
Strafprozessordnung | § 12 Zusammentreffen mehrerer Gerichtsstände
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 12 Zusammentreffen mehrerer Gerichtsstände (1) Unter mehreren nach den Vorschriften der §§ 7 bis 11 a und 13 a zuständigen Gerichten gebührt dem der Vorzug, das die Untersuc...
Strafprozessordnung | § 13 Gerichtsstand bei zusammenhängenden Strafsachen
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 13 Gerichtsstand bei zusammenhängenden Strafsachen (1) Für zusammenhängende Strafsachen, die einzeln nach den Vorschriften der §§ 7 bis 11 zur Zuständigkeit verschiedener Ge...
Strafprozessordnung | § 13 a Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 13 a Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof Fehlt es im Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes an einem zuständigen Gericht oder ist dieses nicht ermittelt, so b...
Strafprozessordnung | § 14 Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 14 Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht Besteht zwischen mehreren Gerichten Streit über die Zuständigkeit, so bestimmt das gemeinschaftliche obe...
Strafprozessordnung | § 15 Gerichtsstand kraft Übertragung bei Hinderung des zuständigen Gerichts
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 15 Gerichtsstand kraft Übertragung bei Hinderung des zuständigen Gerichts Ist das an sich zuständige Gericht in einem einzelnen Falle an der Ausübung des Richteramtes rechtli...
Strafprozessordnung | § 16 Prüfung der örtlichen Zuständigkeit; Einwand der Unzuständigkeit
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 16 Prüfung der örtlichen Zuständigkeit; Einwand der Unzuständigkeit (1) 1Das Gericht prüft seine örtliche Zuständigkeit bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens von Amts wegen....
Strafprozessordnung | §§ 17 und 18 (weggefallen)
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO §§17 und 18 (weggefallen)
Strafprozessordnung | § 19 Zuständigkeitsbestimmung bei Zuständigkeitsstreit
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 19 Zuständigkeitsbestimmung bei Zuständigkeitsstreit Haben mehrere Gerichte, von denen eines das zuständige ist, durch Entscheidungen, die nicht mehr anfechtbar sind, ihre Un...
Strafprozessordnung | § 20 Untersuchungshandlungen eines unzuständigen Gerichts
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 20 Untersuchungshandlungen eines unzuständigen Gerichts Die einzelnen Untersuchungshandlungen eines unzuständigen Gerichts sind nicht schon dieser Unzuständigkeit wegen ungül...
Strafprozessordnung | § 21 Befugnisse bei Gefahr im Verzug
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 21 Befugnisse bei Gefahr im Verzug Ein unzuständiges Gericht hat sich den innerhalb seines Bezirks vorzunehmenden Untersuchungshandlungen zu unterziehen, bei denen Gefahr im ...
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Strafprozeßordnung
(StPO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
7.
April
1987
(
BGBl.
I
S. 1074
, ber.
S. 1319
)
, letzte Änderung vom
25.
März
2022
(
BGBl.
I
S. 571
)
Mehr...
Schließen
Strafprozeßordnung
Zweiter Abschnitt Gerichtsstand
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×